Online in rund 5 Minuten als PDF, ab 25 €, ohne Einsendung: kostenvoranschlag-sofort.de, die KVA-Plattform der FBB-Service Management GmbH.
Drei Policen, drei Antworten
Ob ein Wasserschaden an der Kamera bezahlt wird, entscheidet nicht der Schaden, sondern die Police und der Hergang. Die drei häufigsten Fälle:
| Hergang | Zuständige Versicherung | Aussicht |
|---|---|---|
| Eigene Kamera fällt in See, Pool, Badewanne | Fotoversicherung / Geräteschutzbrief | Meist versichert (Sturz, Flüssigkeitsschaden). Ohne solche Police: kein Ersatz. |
| Eigene Kamera im Regen durchnässt | Fotoversicherung / Geräteschutzbrief | Je nach Tarif versichert; Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit prüfen. |
| Rohrbruch, Überschwemmung in der Wohnung | Hausratversicherung | Leitungswasser ist versichert, Überschwemmung nur mit Elementarbaustein. Neuwert-Erstattung. |
| Freund oder Kind lässt Ihre Kamera ins Wasser fallen | Private Haftpflicht des Verursachers | Versichert, sofern der Verursacher haftpflichtversichert ist und geliehene Sachen nicht ausgeschlossen sind. Zeitwert. |
| Kamera während Reise beschädigt | Reisegepäckversicherung, Kreditkarten-Schutz | Je nach Tarif, häufig mit Höchstgrenzen für Wertsachen. |
Hausrat: Der häufigste Irrtum
Viele Kamerabesitzer gehen davon aus, dass die Hausratversicherung den Sturz in den See abdeckt. Das tut sie nicht. Die Hausrat versichert Gefahren wie Leitungswasser, Feuer, Blitz, Einbruch und Sturm, und zwar für Sachen im Haushalt. Der Sturz in den Badesee ist keine versicherte Gefahr. Wer wertvolle Kameraausrüstung besitzt, sollte deshalb eine Fotoversicherung oder einen Geräteschutzbrief abschließen.
Fotoversicherung und Geräteschutz: Worauf es ankommt
- Flüssigkeitsschäden müssen ausdrücklich eingeschlossen sein. Bei den meisten Fotoversicherungen ist das der Fall.
- Grobe Fahrlässigkeit: Manche Tarife kürzen, wenn die Kamera etwa ungeschützt am Poolrand lag. Gute Tarife verzichten auf den Einwand.
- Zeitwert oder Neuwert: Viele Geräteversicherungen regulieren den Zeitwert, manche in den ersten Jahren den Neuwert. Wie der Zeitwert gerechnet wird: Zeitwert-Ratgeber.
- Selbstbeteiligung ist üblich und wird vom Erstattungsbetrag abgezogen.
So melden Sie den Schaden richtig
- Schaden zeitnah melden, meist innerhalb einer Woche, online oder per E-Mail.
- Hergang ehrlich und kurz schildern: Wann, wo, wie. Widersprüche zwischen Meldung und Kostenvoranschlag führen zu Rückfragen.
- Fotos der Kamera und des Schadensorts beifügen.
- Kostenvoranschlag einreichen. Das ist der Punkt, an dem viele Fälle stocken, weil Werkstätten Wochen brauchen. Online geht es in Minuten: kostenvoranschlag-sofort.de.
- Nicht vorher reparieren lassen, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Sonst riskieren Sie Kürzungen.
Totalschaden: Was dann?
Wenn die Reparatur den Zeitwert übersteigt, spricht der Versicherer von einem wirtschaftlichen Totalschaden und ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Dafür braucht er eine Totalschaden-Bescheinigung oder eine Zeitwert-Bescheinigung. Beides gibt es online über unsere Schwester-Plattform.
Anfrage kostenlos, Versandlabel per E-Mail, schriftlicher Kostenvoranschlag nach Diagnose. Reparatur nur nach Ihrer Freigabe.