Online in rund 5 Minuten als PDF, ab 25 €, ohne Einsendung: kostenvoranschlag-sofort.de, die KVA-Plattform der FBB-Service Management GmbH.
Der typische Fall
Sie leihen sich die Kamera eines Freundes, stoßen beim Familienfest das Stativ eines Gastes um oder Ihr Kind wirft die Kamera der Tante vom Tisch. In allen Fällen haben Sie oder ein Familienmitglied fremdes Eigentum beschädigt. Dafür gibt es die private Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt den Schaden, den Sie einem anderen zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Was die Haftpflicht ersetzt
- Die Reparaturkosten, wenn die Reparatur wirtschaftlich ist.
- Den Zeitwert, wenn die Reparatur den Zeitwert übersteigt (Totalschaden). Nicht den Neupreis.
- Oft auch Nebenkosten wie Versand und Kostenvoranschlag.
Die Klausel, die Sie prüfen müssen: geliehene Sachen
Ältere oder sehr günstige Haftpflichttarife schließen Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten Sachen aus. Moderne Tarife decken sie ein, oft mit einer Höchstsumme. Prüfen Sie Ihre Bedingungen unter „Mietsachschäden“ oder „geliehene Sachen“. Bei einer umgestoßenen Kamera, die Sie nicht geliehen hatten, greift der Ausschluss nicht.
Kinder
Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig und haften nicht; Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Haftpflichttarife zahlen trotzdem freiwillig, wenn das eingeschlossen ist. Ab 7 Jahren haften Kinder, wenn sie die nötige Einsicht hatten, und sind über die Familienhaftpflicht mitversichert.
So läuft der Fall
- Schaden dem Eigentümer gegenüber anerkennen? Vorsicht: Bestätigen Sie den Hergang, aber geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Das ist Sache des Versicherers.
- Ihrer Haftpflicht melden, innerhalb einer Woche, mit Hergang, Datum, Fotos und Kontaktdaten des Eigentümers.
- Der Eigentümer holt den Kostenvoranschlag ein. Das geht online in Minuten: kostenvoranschlag-sofort.de. Bei Totalschaden zusätzlich eine Zeitwert-Bescheinigung.
- Versicherer prüft und reguliert, direkt an den Eigentümer. Reparatur danach per Einsendung, oder der Eigentümer lässt sich den Betrag auszahlen.
Tipps für den Eigentümer
- Kamera nicht reparieren lassen, bevor der Versicherer zugestimmt hat.
- Kaufbeleg und Zubehörliste bereithalten, das erleichtert die Zeitwertermittlung.
- Setzt der Versicherer den Zeitwert zu niedrig an: schriftlich widersprechen, Zeitwert-Bescheinigung mit Marktquellen vorlegen.
Anfrage kostenlos, Versandlabel per E-Mail, schriftlicher Kostenvoranschlag nach Diagnose. Reparatur nur nach Ihrer Freigabe.